Allgemeine

Geschäftsbedingungen

für Trainingsleistungen

Allgemeines

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für offene und Firmentrainings der CLAVIS klw AG (nachfolgend CLAVIS). Diese AGB sind Bestandteil aller Geschäfte mit den Kunden von CLAVIS und werden durch Anmeldung oder Bestellung anerkannt. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

Die AGB gelten unbefristet und können von CLAVIS angepasst werden.

Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Basel.

Offene Trainings

Anmeldungen zu den Trainings sind schriftlich oder elektronisch an CLAVIS zu richten. Reservierungen gelten nur, wenn innerhalb von 7 Tagen eine schriftliche Anmeldung vorliegt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Bei ausgebuchten Trainings wird der Kunde informiert und über alternative Termine informiert. Bei weniger als vier Teilnehmenden kann CLAVIS das Training absagen.

Firmentrainings

Für Firmentrainings wird auf Basis eines individuellen Angebots ein Einzelvertrag abgeschlossen, der den Regelungen dieser AGB unterliegt, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden. Das Angebot umfasst die Leistungsbestandteile sowie die Durchführungs- und Zahlungsmodalitäten des Trainings.

Trainingsgebühren

Die Trainingsgebühren umfassen die Durchführung, Unterlagen und Zugriff auf das Lernmanagementsystem der CLAVIS. Bei über PeopleCert akkreditierte Trainings sind die Prüfungsgebühren integraler Bestandteil der Trainingsgebühren und können nicht exkludiert werden. Bei offenen Trainings sind zudem die Nutzung der Räumlichkeiten und deren technische Einrichtungen inkludiert.

Teilweise Teilnahme am Training berechtigt nicht zur Preisminderung. Die Trainingsgebühren sind fristgerecht zum vereinbarten Zahlungsziel zu zahlen.

Ist die Zahlung bis zum Trainingsbeginn (bei sofortiger Rechnungsstellung) nicht eingegangen oder kein entsprechender Nachweis vorhanden, behalten wir uns die Entscheidung über die Teilnahme vor. Die Zahlungsverpflichtung bleibt bestehen.

Preise gelten pro teilnehmende Person und entsprechen der jeweils gültigen Preisliste.

Stornierung durch Kunden

Die Stornierung eines gebuchten Trainings muss schriftlich erfolgen. Anmeldungen für offene Trainings können bis vier Wochen vor Beginn kostenfrei storniert oder umgebucht werden. Bei Stornierungen bis zwei Wochen vor Beginn werden 50% der Kosten fällig, danach 100%. Der Kunde kann einen Ersatzteilnehmenden entsenden, der spätestens zwei Wochen vor dem Training benannt werden muss. Bei Nichterscheinen sind die gesamten Trainingsgebühren fällig.

Haftung und Schadenersatz

Bei Ausfall der Trainings durch Krankheit des Trainers, höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung. CLAVIS haftet nicht für Reise-, Übernachtungskosten oder Arbeitsausfälle. Bei einzelvertraglich vereinbarten, namentlich genannten Trainern besteht bei deren Ausfall kein Schadenersatzanspruch gegen CLAVIS.

CLAVIS haftet bei Trainingsausfall nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. CLAVIS haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden durch die Trainingsabhaltung, es sei denn, sie wurden vorsätzlich oder grob fahrlässig durch CLAVIS oder ihre Erfüllungsgehilfen verursacht. CLAVIS haftet nicht für entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter.

Unterricht und Übungen sind so gestaltet, dass aufmerksame Teilnehmende das Trainingsziel erreichen können. CLAVIS garantiert jedoch nicht den Trainingserfolg oder das Bestehen einer anschliessenden Prüfung.

Trainingsunterlagen

Teilnehmende erhalten je nach Training entsprechende Unterlagen, Arbeitsmaterialien und begleitende Literatur.

Alle Rechte, einschliesslich Vervielfältigung, Nachdruck und Übersetzung der Unterlagen, sind vorbehalten. Ohne schriftliche Genehmigung von CLAVIS dürfen diese weder analog noch digital reproduziert, vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergegeben werden.

Teilnehmende/Kunden verpflichten sich, die Urheberrechte von CLAVIS und Dritten anzuerkennen und einzuhalten.

Datenschutz

Die Auftragsabwicklung erfolgt durch automatische Datenverarbeitung. Der Teilnehmende/Kunde stimmt der Verarbeitung seiner zur Auftragsabwicklung notwendigen personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Diese Daten werden ausschliesslich zur Auftragserfüllung genutzt, insbesondere für:

  • Kommunikation mit Teilnehmenden/Kunden bezüglich des gebuchten Trainings

  • Eröffnung eines persönlichen Zugangs auf das Lernmanagementsystem der CLAVIS

  • Einhaltung von Verträgen, Gesetzen, Gerichtsentscheidungen oder behördlichen Anträgen

  • Registrierung, Verwaltung der Prüfungen, Kommunikation der Ergebnisse und Ausgabe von Zertifikaten

  • Teilnahme an Audits durch Akkreditierungsstellen oder andere befugte Stellen

Beschwerden

Kontinuierliche Verbesserung ist ein wesentlicher Bestandteil der Unternehmensphilosophie von CLAVIS. Deshalb geben wir unseren Trainingskunden die Möglichkeit, Lob, Kritik oder Verbesserungsvorschläge unmittelbar nach dem Besuch eines Trainings in den Feedback-Fragebögen mitzuteilen. Das eingegangene Feedback wird nach jedem Training ausgewertet.

Sollten Sie mit einer Trainingsleistung nicht zufrieden sein, informieren Sie uns bitte innerhalb von 14 Tagen nach dem Ereignis unter info@clavisklw.ch. Ihre Beschwerde wird erfasst und dokumentiert. Innerhalb von zwei Arbeitstagen bestätigen wir den Empfang und kontaktieren Sie gegebenenfalls, falls wir weitere Informationen benötigen und um das weitere Vorgehen zu vereinbaren.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit des übrigen Vertrags unberührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung und dem ursprünglich vereinbarten Vertragsgleichgewicht möglichst nahekommt. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.